Hausordnung

Jugendschutz

Ob Ihr es glaubt oder nicht: Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen…
Prinzipiell ist bei uns jeder willkommen, der sich anständig und friedlich verhält.

Personen mit erhöhtem Sicherheitsrisikofaktor kann der Einlass verwehrt werden. Dazu zählen:

  • Stark alkoholisierte Personen
  • Personen, die durch Ihr äußeres Erscheinungsbild nicht zu uns passen oder durch bestimmte Verhaltensformen negativ auffallen

Kleiderordnung: Im KNUST gibt es keine bestimmte Kleiderordnung – natürlich sollten die allgemeingültigen gesellschaftlichen Codes eingehalten werden! Personen mit eindeutig rechtsradikalen Kleidermarken wird der Einlass verweigert!

Kinder und Jungendliche unter 16 Jahre dürfen auf öffentliche Konzerte nur in Begleitung eines Elternteils (elterliche Vollmachten – sogenannte „Mama-Zettel“ – werden nicht akzeptiert!). Jugendliche über 16 Jahre dürfen auf öffentliche Konzerte bis 24.00 Uhr, danach nur in Begleitung eines Elternteils. Jugendliche unter 16 Jahren werden in diesem Fall vom Gesetz wie Kinder behandelt (Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren).

Bei Party-Veranstaltungen gewähren wir den Einlass ab 18 Jahren, darunter nur in Begleitung eines Elternteils.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.